Gewährleistung & Reklamation
1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Für alle bei Femkit gekauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese Informationen erläutern die gesetzlichen Regelungen und schränken Deine gesetzlichen Rechte nicht ein.
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, wird über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus keine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie übernommen.
2. Voraussetzung eines Gewährleistungsanspruchs
Ein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn die Ware bei Übergabe nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit ein Sachmangel vorliegt.
Ein Sachmangel kann insbesondere auf einem Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler beruhen. Maßgeblich ist, ob die Ware bei Übergabe mangelhaft war beziehungsweise die Ursache des später auftretenden Mangels bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden war.
Ob ein Sachmangel vorliegt, wird im Reklamationsfall unter Berücksichtigung des jeweiligen Artikels, der Art des Schadens und der gesetzlichen Vorgaben beurteilt.
3. Kein Gewährleistungsfall bei nachträglich verursachten Schäden
Die gesetzliche Gewährleistung ist keine allgemeine Haltbarkeitsgarantie und umfasst insbesondere keine Schäden, die erst nach Übergabe durch normalen oder nutzungsbedingten Verschleiß oder durch eine nicht sachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware verursacht wurden.
Hierzu können – abhängig von der Ursache des jeweiligen Schadens – insbesondere gehören:
· natürlicher und nutzungsbedingter Verschleiß,
· Materialabrieb durch mechanische Beanspruchung oder Reibung,
· Beschädigungen durch äußere Einwirkungen,
· unsachgemäße Verwendung oder Behandlung,
· Schäden infolge einer Nichtbeachtung der am Artikel angegebenen Pflegehinweise sowie
· Schäden durch eine nicht für den Artikel geeignete Wäsche, Reinigung oder Trocknung.
Das Vorliegen solcher Erscheinungen schließt einen Gewährleistungsanspruch jedoch nicht pauschal aus. Entscheidend ist stets die Ursache des konkreten Schadens.
4. Pflegehinweise
Bitte beachte die am jeweiligen Artikel angegebenen Pflegehinweise.
Schäden, die nach Übergabe der Ware durch eine von diesen Pflegehinweisen abweichende Wäsche, Trocknung, Reinigung oder sonstige Behandlung verursacht werden, stellen keinen von uns zu vertretenden Sachmangel dar.
Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Ursache eines Schadens, wird der betreffende Artikel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
5. Gesetzliche Gewährleistungsfrist
Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei Neuware grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Für bestimmte Fälle können gesetzlich abweichende Regelungen gelten.
6. Beweislast innerhalb der ersten zwölf Monate
Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Zustand der Ware, der von den gesetzlichen Anforderungen abweicht, wird gemäß § 477 BGB grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, soweit diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.
Diese gesetzliche Vermutung gilt unabhängig von der grundsätzlich zweijährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die allgemeinen gesetzlichen Beweislastregeln.
7. Prüfung einer Reklamation
Zur Prüfung einer Reklamation bitten wir Dich, uns den festgestellten Mangel möglichst genau zu beschreiben und aussagekräftige Fotos des Artikels sowie der betroffenen Stelle zur Verfügung zu stellen.
Je nach Art des Schadens kann es erforderlich sein, dass uns die Ware zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird.
Die Prüfung dient insbesondere der Feststellung, ob ein Sachmangel vorliegt oder ob der Schaden beispielsweise auf nutzungsbedingten Verschleiß, mechanische Einwirkung, eine unsachgemäße Behandlung oder eine andere erst nach Übergabe entstandene Ursache zurückzuführen ist.
8. Nacherfüllung bei einem Sachmangel
Liegt ein Sachmangel vor, stehen Dir die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung zu.
Du kannst im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) wählen.
Wir tragen die für die gesetzliche Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die erforderlichen Transport-, Arbeits- und Materialkosten.
Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Dich.
9. Limitierte Artikel und nicht mehr verfügbare Stoffe
Viele unserer Artikel entstehen in limitierten Stückzahlen und teilweise aus nur begrenzt verfügbaren Stoffen. Daher kann es vorkommen, dass ein identischer Artikel, die benötigte Größe oder der ursprünglich verwendete Stoff nicht mehr verfügbar ist.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Ist eine Nachlieferung tatsächlich nicht möglich, prüfen wir, ob eine fachgerechte Nachbesserung möglich ist.
Eine gewählte Art der Nacherfüllung kann darüber hinaus nur unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten, verweigert werden.
10. Information vor einer Nacherfüllung
Bevor wir eine Nacherfüllung durchführen, informieren wir Dich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über Dein grundsätzliches Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung.
Entscheidest Du Dich bei einem hiervon erfassten Kaufvertrag im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für eine Nachbesserung, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Diese Verlängerung stellt keine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie dar und ändert insbesondere nichts daran, dass Gewährleistungsrechte einen Sachmangel voraussetzen.
11. Wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist oder scheitert
Ist eine Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich, wird sie berechtigt verweigert, erfolgt sie nicht ordnungsgemäß oder liegen andere gesetzlich vorgesehene Voraussetzungen vor, stehen Dir die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.
Hierzu können insbesondere die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag gehören. Etwaige gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12. Kulanzleistungen
Freiwillige Leistungen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung – beispielsweise eine freiwillige Reparatur eines durch Nutzung entstandenen Schadens – erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, aus Kulanz.
Eine solche Kulanzleistung stellt insbesondere keine Anerkennung eines Sachmangels oder eines gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs dar.
13. Reklamation einreichen
Wenn Du einen möglichen Mangel an Deinem Femkit feststellst, wende Dich bitte an unseren Kundenservice unter service[at]femkit.de.
Bitte teile uns nach Möglichkeit folgende Informationen mit:
· Bestellnummer oder einen anderen Kaufnachweis,
· Bezeichnung des Artikels,
· Beschreibung des festgestellten Mangels,
· Zeitpunkt, zu dem der Mangel erstmals festgestellt wurde,
· Foto des gesamten Artikels sowie
· aussagekräftige Detailaufnahmen der betroffenen Stelle.
Falls für die Beurteilung erforderlich, bitten wir Dich anschließend, uns den Artikel zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
14. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt
Die vorstehenden Hinweise dienen der transparenten Information über die Bearbeitung von Reklamationen bei Femkit.
Deine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- und Verbraucherrechte werden durch diese Hinweise weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.